1. Vertragsschluss, Vertragsparteien, Kartenmerkmale


Die ORLEN Deutschland GmbH, Kurt Wagener Str. 7, 25337 Elmshorn (nachfolgend „ORLEN") eröffnet Gewerbetreibenden (nachfolgend „Kunden) in Deutschland die Möglichkeit, bargeldlos gegen Vorlage der Flottenkarte fahrzeugbezogene Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Waren und Dienstleistungen“) an den Akzeptanzstellen zu beziehen, die mit dem jeweiligen Kartenakzeptanzsymbol gekennzeichnet sind.
ORLEN übersendet je nach Antrag eine oder mehrere Karten nach Annahme des vom Kunden gestellten Antrags an die im Antrag angegebene Anschrift. Für den Vertrag betreffend Bezug und Nutzung der Flottenkarte gelten diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen gelten nur auf Basis einer individuellen zwischen den Vertragspartnern getroffenen Abrede. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nicht jedoch gegenüber Verbrauchern. Je nach Inhalt des geschlossenen Vertrags erhält der Kunde fahrzeugbezogene oder fahrerbezogene Karten. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Karte dafür Sorge tragen, dass bei fahrerbezogenen Karten der Inhaber die Karte an der vorgesehenen Stelle unterzeichnet bzw. dass bei fahrzeugbezogenen Karten das polizeiliche Kennzeichen des Fahrzeugs an der vorgesehenen Stelle auf der Karte eingetragen wird. Der Kunde teilt ORLEN im Kartenantrag die gewünschte Bezugskategorie für Waren und Leistungen mit und überprüft nach Zusendung der Karte deren Richtigkeit. Die Rechte aus der Karte sind nicht übertragbar, auch nicht auf andere Fahrzeuge oder Mitarbeiter des Kunden oder sonstige Dritte. Der jeweilige Karteninhaber gilt für die beantragten und entsprechend auf der Karte als Zahlangabe vermerkten Leistungsgruppen als vom Kunden bevollmächtigt und berechtigt, Lieferungen und Leistungen für den Kunden in Anspruch zu nehmen.  Im Falle einer fahrzeugbezogenen Karte gilt dies nur für das auf der Karte bezeichnete Fahrzeug. Im Falle einer Teilnahme an einem ORLEN Bonusprogramm gilt der Karteninhaber auch als vom Kunden bevollmächtigt, Leistungen aus diesem Bonusprogramm zu empfangen. ORLEN bleibt Eigentümer der Karten und kann diese auch ohne Kündigung des Vertrags jederzeit zurückfordern. Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei Änderungen der kartenbezogenen Vertretungsmacht die Karte vom (vormals) Nutzungsberechtigten einzuziehen und, soweit der Einzug nicht möglich ist, ORLEN unverzüglich über diesen Umstand zu informieren. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet sicherzustellen, dass alle in seinem Verantwortungsbereich befugten Nutzer der Karte die Flottenkarte ausschließlich in Übereinstimmung mit diesem Geschäftsbedingungen nutzen und das die Einhaltung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag mit ORLEN gewährleistet ist.
Kartenbezogene Kommunikation kann gegebenenfalls per E-Mail erfolgen. Der Kunde hat daher sicherzustellen, dass er von ORLEN verschickte vertragsbezogene E-Mails empfangen kann und dass auf seiner Seite keine Filtervorrichtungen den Erhalt vertragsbezogene Nachrichten verhindern.


2. Leistungen der Karte


Der Verkauf von Kraft- und Schmierstoffen an den Akzeptanzstellen erfolgt im Namen und für Rechnung von ORLEN. Der Verkauf von sonstigen Waren, sowie die Erbringung von Dienstleistungen an den Akzeptanzstellen erfolgt im Namen, für Rechnung und nach den Bedingungen des sich jeweils aus der von ORLEN übersandten Rechnung ergebenden Leistenden. Aus dieser Rechnung kann sich auch der Verkauf weiterer Waren und die Erbringung von Dienstleistungen im Namen und für Rechnung von ORLEN ergeben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ORLEN die aus diesen Lieferungen oder Leistungen erwachsenden Forderungen vom jeweiligen Leistenden erwirbt und dieser sie an ORLEN abtritt, soweit nicht ORLEN selbst Verkäufer oder Leistender ist. Der Kunde stimmt der Forderungsabtretung zu, soweit dies erforderlich ist. Es besteht kein Lieferzwang für ORLEN. Der Kunde kann keine Ansprüche bei Versorgungsschwierigkeiten oder bei einer Änderung des Netzes geltend machen. ORLEN legt für den Bezug von Waren und sonstigen Leistungen individuelle Nutzungslimits (Höchstbetragslimits) fest, die dem Kunden mitgeteilt werden. Die Nutzung der Karte ist nur innerhalb dieses Limits möglich. ORLEN darf das Limit jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Kunden neu festlegen. ORLEN behält sich das Recht vor, jederzeit eine Lieferung abzulehnen, wenn diese, einzeln oder zusammen mit bereits erbrachten, jedoch noch nicht abgerechneten Lieferungen oder noch nicht gezahlten Rechnungen, das festgelegte Limit überschreitet. Weiterhin behält sich ORLEN das Recht vor, im Einzelfall Bezüge über das festgesetzte Limit hinaus zu gewähren, wobei ein solches Vorgehen keinen Anspruch des Kunden auf wiederholte oder fortgeltende Gewährung schafft. Eine Inanspruchnahme ist grundsätzlich - im Rahmen des individuellen Limits - nur bis zu einem Betrag i. H. v. insgesamt EUR 1.000,- inklusive Umsatzsteuer pro Karte und Kalendertag und darüber hinaus bis zu zehnmal pro Karte und Kalendertag möglich.


3. Akzeptanzstellen


Die Karte hat eine nationale Gültigkeit an allen unter den Marken „star" und „ORLEN" betriebenen Tankstellen. Darüber hinaus ist der Bezug von Kraftstoffen gegenwärtig auch an den Automatentankstellen der BayWa AG möglich. Der Verkauf von Kraftstoffen an den Kunden an dem vorgenannten Tankstellennetz der BayWa AG erfolgt ebenfalls im Namen und für Rechnung von ORLEN - auch bei anderslautenden Hinweisen an den Zapfpunkten.
ORLEN ist zur jederzeitigen Anpassung des Akzeptanzstellennetzes berechtigt. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Schaffung oder Aufrechterhaltung bestimmter Akzeptanzstellen. Eine Liste aller aktuell teilnehmenden Akzeptanzstelle ist verfügbar unter www.star.de.


4. Autorisation, PIN-Code


Der Kunde wird dem Betreiber der Akzeptanzstelle oder dessen Mitarbeiter bei Nutzung der Karte unaufgefordert vor der Inanspruchnahme von Waren oder Dienstleistungen die Karte präsentieren. Der Kunde wird den jeweiligen Karteninhaber zu einem solchen Verhalten verpflichten. Die Betreiber der Akzeptanzstelle und Ihre Mitarbeiter sind über die Kontrolle der vorgelegten Karte hinaus zu keiner weiteren Prüfung verpflichtet wenn

a. der Karteninhaber sich durch die Eingabe eines korrekten PIN-Codes legitimiert, oder
b. die Unterschrift des Karteninhabers auf der Rückseite der ORLEN Flottenkarte mit der auf dem Lieferschein geleisteten Unterschrift übereinstimmt, oder
c. sich der Karteninhaber durch das Vorzeigen des Kfz-Scheins für das, auf der Karte vermerkte polizeiliche Kennzeichen legitimiert hat.

Wenn einer der vorgenannten Punkte a. bis c. erfüllt ist, gelten die Lieferungen bzw. Dienstleistungen als erbracht und anerkannt in Höhe des ausgewiesenen Betrags. Die Betreiber der Akzeptanzstellen oder Ihre Mitarbeiter können Lieferungen ablehnen und die Karte einziehen, wenn sie nicht mit dem polizeilichen Kennzeichen oder sonstigen Identitätskennzeichen übereinstimmt verfallen oder gesperrt ist oder andere sachliche Gründe einen Verdacht auf Missbrauch der Karte begründen. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob die Flottenkarte missbräuchlich verwendet wurde. Dazu gehört vor allem, dass Rechnungen und Transaktionsbelege regelmäßig und mit angemessener Sorgfalt kontrolliert werden. Der PIN-Code der jeweiligen Karte wird dem Kunden mit separatem Schreiben bekannt gegeben. Dies gilt nicht für Karten, die nach dem Verfall der bisherigen Karte neu ausgestellt werden (Folgekarten) und Wunsch- bzw. Firmen-PIN-Codes. Der PIN-Code muss, sofern er nicht sofort nach Erhalt der Karte vernichtet wurde, an einem sicheren Ort, keinesfalls aber in unmittelbarer Nähe der Karte, aufbewahrt werden. Der Vermerk des PIN-Codes auf der Karte ist nicht gestattet, die gemeinsame Aufbewahrung von Code und Karte untersagt. Der Kunde ist allein für die Geheimhaltung des PIN-Codes verantwortlich. Dieser darf nur den zur Benutzung der Karte ermächtigten Personen mitgeteilt werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Karteninhaber bei der Verwendung der Karte alle zumutbaren und erforderlichen Vorkehrungen trifft, um ein Ausspähen der PIN durch Unbefugte zu verhindern. Die Flottenkarte ist sorgfältig aufzubewahren und darf insbesondere nicht in einem unbewachten Fahrzeug verbleiben. Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung des PIN-Codes, auch im Zusammenhang mit gefälschten Karten, obliegt dem Kunden der Nachweis, dass der Verwender des PIN-Codes diesen nicht infolge eines Verstoßes gegen diese Geheimhaltungspflicht in Erfahrung gebracht hat. 


5. Verwahrung der Flottenkarte, Verlust, Bekanntwerden des PIN-Codes


Die Karte ist stets sorgfältig und sicher aufzubewahren. Im Falle des Verlusts, der Beschädigung, der Feststellung oder des Verdachts der missbräuchlichen Verwendung der Karte, des PIN-Codes oder der Zugangsdaten zum Online-Accounting sowie der Karte zugeordneten Legitimationspapieren (z.B. Kfz-Schein), wird der Kunde dies unverzüglich per Telefax oder per Mail melden an:

ORLEN Deutschland GmbH
Card-Bereich
PF: 8262
26382 Elmshorn
Telefon: +49 (0) 4121/ 4750 1220 |
Telefax: +49 (0) 41 21/ 475 041 200 |
Email: flottenkarte@orlen-deutschland.de 

ORLEN wird die als verloren gemeldete Karte im Rahmen der technischen Möglichkeiten schnellstmöglich sperren und eine neue Karte ausgeben. Wiedergefundene Karten sind durch Herausschneiden eines Teils des Magnetstreifens unbrauchbar zu machen und an ORLEN an die oben genannte Adresse zu senden. Nach Verlustmeldung dürfen diese Karten nicht mehr genutzt werden. Im Falle eines Diebstahls oder einer missbräuchlichen Verwendung hat der Kunde unverzüglich Strafanzeige zu erstatten, eine Kopie der Anzeige an ORLEN an die oben genannte Adresse weiterzuleiten und ORLEN über den Fortgang des Verfahrens zu informieren. ORLEN wird nach Eingang der Meldung über Verlust, Bekanntwerden des PIN-Codes oder Missbrauchsverdacht die Karte unverzüglich sperren. Der Kunde anerkennt, dass eine Sperrung/Ablehnung der Karte durch ORLEN im Interesse des Kunden sowie im eigenen Interesse erfolgt, dass ORLEN jedoch keine Gewähr für eine erfolgende Ablehnung bei einer nicht von ORLEN zu vertretenden missbräuchlichen Nutzung der Karte im Einzelfall übernimmt. Sofern eine Transaktion durch Eingabe des PIN-Codes bestätigt wurde, haftet der Kunde auch bis 24 Stunden nach Eingang seiner Meldung bei ORLEN in vollem Umfang. In Fällen der missbräuchlichen Verwendung haftet der Kunde für Schäden, die vor Eingang der Meldung bei ORLEN erfolgten, in vollem Umfang, soweit ORLEN nicht ein Mitverschulden bei der Schadensverursachung trifft.  Die Rechte von ORLEN gegenüber demjenigen, der den Missbrauch betrieben hat, bleiben hiervon unberührt, wobei der Kunde verpflichtet ist, sämtliche der Rechtsverfolgung von ORLEN dienlichen Informationen und Unterlagen unverzüglich bereitzustellen und ORLEN in jeder angemessenen und zumutbaren Art und Weise bei der Aufklärung und Verfolgung des Missbrauchs zu unterstützen. Der Kunde haftet gegenüber ORLEN nach den vorstehenden Grundsätzen für alle Schäden, die durch missbräuchliche Verwendung durch seine Mitarbeiter oder sonstigen Karteninhabern entstehen.


6. Untersagung der weiteren Nutzung, Sperrung


Kunde und Karteninhabern ist die weitere Nutzung der Karte auch ohne eine Kündigung durch ORLEN untersagt und ORLEN ist zur Sperrung der Karte berechtigt, wenn

a. über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder
b. der Kunde zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet ist, oder
c. andere sachliche Gründe nahelegen, dass der Anspruch von ORLEN auf Erfüllung der durch die Kartengeschäfte begründeten Forderungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird.

In jedem Fall der Beendigung der Nutzungsbefugnis, auch im Falle einer Kündigung, ist ORLEN berechtigt, den Akzeptanzstellen diese bekannt zu geben. Die Akzeptanzstellen sind dann berechtigt, die Karte einzuziehen. ORLEN ist in diesem Fall berechtigt (nicht jedoch verpflichtet), die Karte zu sperren. ORLEN haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Vermögensschäden, die durch eine fehlerhafte Benachrichtigung der Akzeptanzstellen über die Beendigung der Nutzungsbefugnis entstehen.


7. Abrechnung, Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten


Der Verkauf von Kraft- und Schmierstoffen, sowie anderer Waren und Dienstleistungen, erfolgt zu den am Verkaufstag geltenden ausgewiesenen Preisen an der jeweiligen Akzeptanzstelle, soweit sich im Hinblick auf Leistungen eines anderen Leistenden als ORLEN aus dessen Bedingungen nichts anderes ergibt. ORLEN stellt die unter Nutzung einer Karte erworbenen Waren oder Dienstleistungen bei monatlicher Faktura jeweils mit Fälligkeit zum 5. Kalendertag des Folgemonats in Rechnung (ggfs. abweichende Abrechnungszelträume und Fälligkeiten möglich), und zwar nach Wahl des Kunden entweder in Papierform per Post (gebührenpflichtig, 1,50,- Euro), per E-Mail im PDF Format oder als Downloaddatei (ebenfalls PDF Format) im Online-Accounting. Im Falle der Bereitstellung der Rechnung im Online Accounting obliegt dem Kunden der rechtzeitige Abruf. Die Rechnung gilt als vom Kunden anerkannt, wenn dieser nicht binnen 4 Wochen ab Rechnungsstellung in Textform widersprochen wird. ORLEN wird auf diese Wirkung in der Rechnung gesondert hinweisen. Die Rechnung ist in Euro zu zahlen. Der Kunde ermächtigt ORLEN, die Rechnungsbeträge bei Fälligkeit mittels Lastschrift Im SEPA-Firmenlastschrift-Verfahren von einem vom Kunden benannten Geschäftskonto des Kunden einzuziehen. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder seitens ORLEN unbestritten ist. Im Falle der Nichteinlösung von Lastschriften oder nicht termingerechter Bezahlung ist der Kunde verpflichtet, ORLEN die sich daraus ergebenden Kosten zu erstatten sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.

ORLEN behält sich das Eigentum an Kraft- und Schmierstoffen bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung des Kaufpreises und der übrigen Forderungen ORLENs aus der Geschäftsverbindung vor. Wenn der Kunde einzelne Forderungen aus diesem Vertrag nicht zahlt, oder wenn dem Kunden der Ausschluss von der Belieferung durch ORLEN in Textform mitgeteilt wird, werden sämtliche Forderungen sofort fällig.

ORLEN kann vom Kunden angemessene Sicherheitsleistungen oder Abschlagszahlungen verlangen.


8. Beschwerden, Gewährleistung


Bei Beschwerden in Bezug auf Kraft- und Schmierstoffe, oder sonstigen von ORLEN erbrachten Waren oder Dienstleistungen, hat der Kunde diese bei offenkundigen Mängeln unverzüglich, spätestens aber binnen 24 Stunden ab Bezug der Leistung/Ware, bei der Akzeptanzstelle, an der er die Waren bezogen hat, geltend zu machen und ORLEN hiervon in Textform unter der in Ziffer 5 angegebenen Adresse zu unterrichten. Nicht offenkundige Mängel sind in gleicher Weise innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung anzuzeigen. 

Bei Beschwerden in Bezug auf sonstige Waren und Dienstleistungen, sowie bei Mängeln an solchen sind Beschwerden, Mängelansprüche oder sonstige hierauf beruhende Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Verkäufer oder Dienstleistenden geltend zu machen. ORLEN haftet für solche Waren oder Dienstleistungen nicht. Der Kunde wird diese Fälle direkt mit dem Leistenden abwickeln. Die Verpflichtung des Kunden zum Ausgleich der Rechnung wird von Reklamationen, Mängelansprüchen oder sonstigen Ansprüchen nicht berührt.


9. Haftung


Die Haftung von ORLEN ist ausgeschlossen außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz und aus etwaig erteilten Garantien. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Beachtung für das Erreichen des Vertragszwecks unabdingbar ist und mit deren Erfüllung ein Vertragspartner daher stets rechnen kann. Im Falle von Sach- und Vermögensschäden ist der Umfang der Haftung von ORLEN überdies beschränkt auf den vertragstypischen Schaden. ORLEN haftet nicht für die Möglichkeit, die Umsatzsteuer oder ähnliche Steuern zurückzuerhalten, oder als Vorsteuer abzusetzen. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten entsprechend für die Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen von ORLEN sowie in entsprechender Anwendung für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.


10. Änderung vertragsrelevanter Daten


Wenn sich Firmensitz, die Rechtsform, die Bankverbindung des Kunden, oder das amtliche Kennzeichen des auf der fahrzeugbezogenen Karte genannten Fahrzeugs ändert, wird der Kunde dies ORLEN an die unter Ziffer 5 genannte Adresse unverzüglich schriftlich mitteilen. Alternativ kann der Kunde, soweit er am Online-Accounting teilnimmt, eine solche Veränderung auch innerhalb der Stammdatenpflege des Online-Accountings vornehmen. Wenn im Falle einer personenbezogenen Karte der jeweilige Karteninhaber ausscheidet, sich dessen Name ändert, oder im Falle einer fahrzeugbezogenen Karte das Fahrzeug stillgelegt oder veräußert wird, ist die Karte durch Herausschneiden eines Teils des Magnetstreifens unbrauchbar zu machen, an ORLEN zurückzusenden und ORLEN in der in  Satz 1 dieser Ziffer 10 genannten Weise zu informieren.


11. Vertragslaufzeit, Kündigung, Gültigkeit der Karte


Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende unter Wahrung der Textform gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund für eine Kündigung durch ORLEN liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde Missbrauch betreibt, duldet oder diesen in sonstiger Weise zu vertreten hat, wenn es bei der Einziehung von Forderungen durch ORLEN zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift kommt, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, bei drohendem Vermögensverfall des Kunden, bei trotz Mahnung von ORLEN nicht erbrachten Sicherheiten oder sonstigen groben Verstößen gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Fall einer Kündigung durch ORLEN verliert die Karte mit Beendigung des Vertrags Ihre Gültigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, ohne weitere Aufforderung die Karte unverzüglich an die in Ziffer 5 bezeichnete Stelle zu senden. im Falle einer außerordent¬lichen Kündigung ist er zur sofortigen Rückgabe sämtlicher Karten verpflichtet. Bei einer Beendigung des Vertragsverhältnisses wird ORLEN eine eventuell gestellte Sicherheit binnen 30 Tagen nach Vertragsbeendigung und Kartenrückgabe zurückerstatten, soweit keine Forderungen gegen den Kunden mehr bestehen.


Während der Vertragslaufzeit ist die Karte maximal 3 Jahre ab Erstellungsdatum gütig. Außer im Falle einer Kündigung wird eine Folgekarte ohne weitere Aufforderung versandt. Eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeit über einen Zeitraum von 3 Monaten nicht genutzte Karte wird nicht ohne Aufforderung des Kunden erneuert. Falls der Kunde diese Vereinbarung kündigt, wird er die Karte spätestens bei Vertragsende unverzüglich selbst vernichten.


12. Einholung und Weitergabe von Auskünften, Datenschutz


ORLEN ist berechtigt, Auskünfte bei Kreditinstituten, Auskunfteien und der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) zum Zweck der Prüfung der Wahrscheinlichkeit von Zahlungsausfällen in Bezug auf die Flottenkarte einzuholen. Unabhängig davon werden den Auskunfteien und der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens gemeldet. Diese Meldungen erfolgen nur, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen von ORLEN, der Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich sind und der Kunde dadurch nicht in schutzwürdigen Belangen beeinträchtigt wird. Der Kunde ermächtigt ferner seine kontoführende Bank, einer von ORLEN beauftragten Bank bankübliche Auskünfte zu erteilen, die im Zusammenhang mit der Ausstellung und der Nutzung der Flottenkarte erforderlich sind. Zur Bonitätsprüfung werden ggf personenbezogene Daten, die zu der Bonitätsprüfung nötig sind (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse), an die Wirtschaftsauskunftei übertragen. Die Verarbeitung erfolgt mithin zum Zwecke der Bonitätsprüfung zur Vermeidung von Zahlungsausfällen und auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO und des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO, wobei das berechtigte Interesse von ORLEN in den vorgenannten Verarbeitungszwecken besteht. Auf Basis der der SCHUFA Holding AG vorliegenden Informationen wird eine statistische Wahrscheinlichkeit für einen Kreditausfall und damit Ihre Zahlungsfähigkeit berechnet. Nähere Informationen zur SCHUFA Holding AG können online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.  Mehr Informationen zum Datenschutz bei ORLEN erhalten Sie unter https://www.star.de/datenschutzerklaerung


13. Sonstiges


Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ORLEN in Textform bekannt geben. Sie gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er nach Erhalt der Benachrichtigung nicht binnen 4 Wochen in Textform an die unter Ziffer 5 genannte Adresse widerspricht. ORLEN wird mit der Bekanntgabe der Änderungen und Ergänzungen auf diese Wirkung besonders hinweisen. Soweit der Kunde Unternehmer i. S. v. § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist ORLEN berechtigt, Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung auf eine Konzerngesellschaft oder einen sonstigen Dritten zu übertragen.

Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Erfüllungsort für die Zahlungen des Kunden ist Elmshorn. Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Kunde Kaufmann ist, ansonsten gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.